Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO, auch Online möglich

1.500,00 €

Wer muss die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (Sicherheitsdienst) ablegen?


Die Sachkundeprüfung muss jeder – Unternehmer wie Angestellter - der eine der folgenden Tätigkeiten ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (so genannte Citystreifen, und so weiter)
  • Schutz vor Ladendieben (so genannte Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher).
  • Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Der Unternehmer darf Personal ohne Sachkundeprüfung nicht mehr in den drei genannten Bereichen einsetzen!

Wir bereiten Sie speziell und professionell auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO vor, damit Sie in allen Sicherheitsbranchen eingesetzt werden können.

 

Der Schulungsstart erfolgt jeden Montag;

 

Dauer beträgt 2 Monate;

 

Den Abschluss bildet die IHK-Prüfung zur Sachkundeprüfung nach §34a GewO.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter erfolgen, wodurch die Weiterbildung möglicherweise kostenfrei ist.

Selbstzahler profitieren von einer transparenten Kostenstruktur, bei der die Preise klar kommuniziert werden. Der angegebene Betrag spiegelt den vollen Umfang der angebotenen Leistungen wider, ohne versteckte Gebühren oder zusätzliche Kosten. Eine zeitnahe Anmeldung sichert Ihnen einen Platz und gewährleistet, dass Sie von den angebotenen Services vollumfänglich profitieren können.

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